Das "Bildungs- und Teilhabepaket" wurde 2011 geschnürt, um Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien neue Chancen zu eröffnen.
Grundsätzlich können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in den Genuss der Förderung kommen, wenn sie Familien angehören, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe,
Kinderzuschlag, Wohngeld, oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Was kann gefördert werden?
• Eintägige Schul- und Kita-Ausflüge
• mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten
• der persönliche Schulbedarf
• die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
• Lernförderung
• die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen
• die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Vorlage für eine Entschuldigung
Bitte melden Sie Ihr Kind am ersten Tag des Fehlens per E-Mail über die Startseite oder telefonisch (Tel. 06831 506096) bei uns ab. Sprechen Sie auf den Anrufbeantworter, falls niemand das Telefon beantworten kann.
Dies ist für die Sicherheit unserer Kinder besonders wichtig! Kommt ihr Kind wieder zur Schule, geben Sie ihm bitte über das Hausaufgabenbuch (Seite 105-108) oder die Elternpost eine Entschuldigung mit. Diese kann wie folgt aussehen:
Entschuldigung
Sehr geehrte Frau ________________
hiermit möchte ich Sie bitten,
das Fehlen meines Kindes
__________ in der Zeit vom
_____ bis _____ zu entschuldigen.
Er / Sie konnte leider wegen
_________________________
nicht zum Unterricht erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Datum, Unterschrift: _________________
Kinder, die per E-Mail entschuldigt wurden, brauchen keine weitere schriftliche Entschuldigung. Die E-Mail reicht aus.
Das Erledigen der Hausaufgaben gehört zu den schulischen Pflichten Ihres Kindes und dient der Vertiefung der im Unterricht erarbeiteten Inhalte.
Unterstützen Sie Ihr Kind dabei:
Ausnahme: Handelt es sich um Wörter, die richtig abgeschrieben werden sollen, ist Ihr Eingreifen sinnvoll. Zeigt Ihr Kind beim Schreiben eines Textes von sich aus Interesse an der Rechtschreibung eines Wortes (z.B. ,,Schreibt man Sonne mit einem oder zwei n?“) signalisiert es, dass es bereits erste Einsichten in Rechtschreibregeln hat. Hier ist es sinnvoll, Tipps zu geben (,,Schwing das Wort und hör genau hin: Son-ne‘‘)
Liebe Eltern,
wie ihr Kind schreiben und lesen lernt und wie Sie ihm dabei helfen können, Spaß am Lernen zu behalten, möchte ich in einer kleinen Übersicht zusammenstellen.
Wenn Sie einmal Zweifel haben an dem, was Ihr Kind aus der Schule berichtet, suchen Sie das Gespräch!